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Kraft-Wärme-Kopplung

Der Gesamtenergiebedarf (Primärenergie) zur Versorgung von Gebäuden setzt sich aus dem Wärmebedarf, dem Strombedarf und den mit der Energiebereitstellung verbundenen Energieverlusten zusammen.
Üblicherweise wird der Wärmebedarf durch den Einsatz von Heizkesseln in den Gebäuden gedeckt. Hierbei treten mal mehr und mal weniger große Verluste auf. Der Strombedarf wird hingegen über die Stromerzeugung in Kraftwerken gedeckt. Hierbei treten in der Regel sehr große Verluste auf, da nur etwa 34 % der im Kraftwerk eingesetzten Primärenergie als Strom beim Verbraucher genutzt werden kann.

Der verbleibende Rest von ca. 66 % wird hingegen in Form von Abwärme, also ohne jede Nutzung, wieder an die Umwelt abgegeben. Nur dort, wo Fernwärme aus Kraftwerksabwärme genutzt wird, sieht die Verlustbilanz aus Sicht der Umwelt besser aus.

Um diese Verluste bei der Energiebereitstellung und insbesondere die der Stromerzeugung deutlich zu reduzieren, kann der Strom auch dort hergestellt werden, wo er benötigt wird, also in den Gebäuden. Hierzu gibt es so genannte Kleinblockheizkraftwerke (BHKW), die sich zum Einsatz in Verwaltungs- und Bürogebäuden, größeren Mehrfamilienhäusern oder zur gemeinsamen Versorgung mehrerer Einzelhäuser besonders gut eignen.

Mittlerweile sind auch die Anlagen für Einfamilienhäuser auf dem Markt. Die eingesetzte Technik (Kraft-Wärme-Kopplung) ist mittlerweile ausgereift und besonders geschulte Unternehmen installieren und pflegen diese Anlagen.

Kleine am Markt erhältliche Blockheizkraftwerke haben eine elektrische Leistung von ca. 5 kW, jedoch gibt es auch solche für Großanwendungen mit einer Leistung von mehreren Megawatt. In den nächsten Jahren wird vor allem im Erdgasbereich eine große Palette stromerzeugender Heizungen auf den Markt kommen. Diese sind mit einem wartungsfreien Stirlingmotor mit ca. 1 kW elektrischer Leistung ausgestattet und auch für Einfamilienhäuser geeignet.

Bei Einsatz eines BHKW besteht die Möglichkeit, die bei der Stromerzeugung anfallende Abwärme in das Heizungssystem des Gebäudes einzuspeisen, sodass weniger Wärme über den Heizkessel erzeugt werden muss. Aus Abwärme wird also nutzbare Heizwärme. Hierdurch wird insgesamt der Energiebedarf wesentlich reduziert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Die gekoppelte Form der Energiebereitstellung im BHKW wird über eine Kombination aus Einspeisevergütung, Investitionszuschüsse und Rückerstattung der Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff gefördert. Das seit Januar 2009 novellierte KWK-Gesetz (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung) schafft die Voraussetzung für Bonuszahlungen für jede in KWK-Anlagen erzeugte Kilowattstunde elektrischer Energie, die in ein Netz der allgemeinen Versorgung (früher: „öffentliches Netz“) eingespeist wird oder der Eigenversorgung dient.

Das Bundesumweltministerium fördert den stärkeren Einsatz von Mini-KWK-Anlagen durch Zuschüsse zu Investitionen mit einem Klimaschutz-Impulsprogramm, siehe www.mini-kwk.de.

Für die Finanzierung von KWK-Anlagen gibt es auch eine Fülle von Möglichkeiten. Es kann z. B. auch auf die vielfältigen, am Markt verfügbaren Contracting-Angebote zurückgegriffen werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit, auf die Fördermittel der KfW-Förderbank oder des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zurückzugreifen.
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01.11.2023, 08:00 Uhr

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